Lehrerausstieg

Möglichkeiten aus dem Lehrerberuf auszusteigen

Der Ausstieg aus dem Lehrerberuf ist eine weitreichende Entscheidung, die gründliche Überlegung verdient. Es gibt zahlreiche Wege, den Beruf hinter sich zu lassen – sei es durch Kündigung, einen Aufhebungsvertrag, ein Sabbatjahr oder einen schrittweisen Übergang in Teilzeit. Jede dieser Möglichkeiten bietet Chancen, bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich, die im Folgenden kurz skizziert werden. Es ist essenziell, die verschiedenen Optionen sorgfältig zu prüfen und rechtliche, finanzielle sowie persönliche Aspekte mit einzubeziehen.

Für angestellte Lehrkräfte

Die Einhaltung vertraglicher oder gesetzlicher Kündigungsfristen bietet Vor- und Nachteile. Ein Vorteil liegt in der klaren Regelung durch Arbeits- oder Tarifverträge, wie den TV-L, etwa mit einer Kündigungsfrist von 12 Wochen zum Monatsende. Zudem ist kein Einverständnis des Arbeitgebers erforderlich, was den Austritt unabhängig und normalerweise stressfreier macht.

Jedoch können Kündigungsfristen den Austritt verzögern und die berufliche Neuorientierung erschweren. Beim Arbeitslosengeld I kommt es häufig zu einer 12-wöchigen Sperrzeit, was finanzielle Unsicherheiten schaffen kann. Eine Abwägung der Vor- und Nachteile ist daher wichtig.

Die außerordentliche Kündigung ermöglicht eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, etwa gesundheitliche Probleme wie Burnout, Depression oder Mobbing.

Ein Vorteil ist die schnelle Lösung ohne Kündigungsfrist sowie der Wegfall einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, sofern die Ursache nicht selbst verschuldet ist.

Allerdings können rechtliche Auseinandersetzungen entstehen, wenn der Arbeitgeber die Kündigung anfechtet und die Begründung oder ein ärztliches Attest nicht ausreicht. Zudem kann dieser Schritt als belastend für Kollegen, Vorgesetzte und das Umfeld wahrgenommen werden. Die hohen Anforderungen an Form und Nachweis machen eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich.

Wenn der Schulbezirk einem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis zustimmt, bietet ein Aufhebungsvertrag zahlreiche Vorteile. Er ermöglicht eine flexible Vereinbarung des Beendigungszeitpunkts mit dem Arbeitgeber und sorgt für einen unkomplizierten und respektvollen Trennungsprozess, der eine geordnete Übergabe erleichtert.

Zu beachten ist jedoch, dass beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit drohen kann, da die Beendigung als freiwillig gilt – es sei denn, ein wichtiger Grund wie ein ärztliches Attest liegt vor.

Im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung, die einseitig und ohne Zustimmung des Arbeitgebers erfolgen kann, setzt der Aufhebungsvertrag das Einverständnis des Schulbezirks voraus. Diese Form der Beendigung ist besonders empfehlenswert, wenn beide Seiten eine einvernehmliche und kooperative Lösung anstreben.

Angestellte Lehrer können vorzeitig in Rente gehen, wenn eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt, wofür ein medizinisches Gutachten der Deutschen Rentenversicherung erforderlich ist. Die Erwerbsminderungsrente bietet finanzielle Absicherung, jedoch oft mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat vor der Regelaltersgrenze, was zu einer spürbaren Minderung der Rentenhöhe führt. Eine teilweise Erwerbsminderung ermöglicht es, in reduziertem Umfang weiterzuarbeiten, jedoch bleibt die Rente im Vergleich zum vorherigen Einkommen häufig gering. Erwerbsminderungsrenten werden oft nur befristet gewährt, was Unsicherheiten mit sich bringen kann.

Die Versetzung auf eine Funktionsstelle bietet Lehrkräften die Chance, neue berufliche Herausforderungen anzunehmen und ihre Karriere weiterzuentwickeln. Neben der Möglichkeit, Führungs- und Leitungsverantwortung zu übernehmen, können sie wertvolle Kompetenzen in Organisation, Verwaltung und Personalführung erwerben. Zudem ermöglicht eine solche Position, schulische Strukturen aktiv mitzugestalten und ein erweitertes berufliches Netzwerk aufzubauen.

Allerdings bringt die neue Rolle auch Herausforderungen mit sich: Der erhöhte Arbeitsaufwand und die zusätzlichen Verantwortlichkeiten können zu Stress führen, während weniger Unterrichtspraxis den Kontakt zu den Schülern einschränken kann. Hinzu kommt das Risiko, dass die neuen Aufgaben nicht den persönlichen Erwartungen entsprechen oder die Belastung zu hoch wird. Dennoch bleibt die Funktionsstelle eine attraktive Option, insbesondere durch die finanziellen Vorteile und die langfristige berufliche Perspektive im öffentlichen Dienst.

Ein Sabbatjahr bietet Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, eine längere Auszeit für persönliche oder berufliche Weiterentwicklung zu nutzen, während das Dienstverhältnis und die soziale Absicherung erhalten bleiben. Es ermöglicht Erholung, neue Perspektiven und flexible Planung durch das Ansparmodell.

Allerdings erfordert es eine sorgfältige Vorbereitung, da finanzielle Einschränkungen und bürokratische Hürden bedacht werden müssen. Zudem kann die Abwesenheit das Kollegium belasten, und der Wiedereinstieg ins Berufsleben gestaltet sich manchmal schwierig. Trotz dieser Herausforderungen bietet ein Sabbatjahr wertvolle Chancen für Regeneration und persönliche Entwicklung.

Teilzeit ist zwar kein vollständiger Ausstieg aus dem Lehrberuf, kann jedoch einen schrittweisen Übergang ermöglichen. Sie bietet Lehrkräften die Chance, Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren und mehr Zeit für persönliche Projekte zu gewinnen, während der Angestelltenstatus und damit die berufliche Kontinuität erhalten bleiben.

Allerdings sind mit Teilzeit auch Einkommensreduktionen und potenzielle Nachteile bei den Rentenansprüchen verbunden. Zudem kann die Arbeitsbelastung, insbesondere durch außerunterrichtliche Verpflichtungen, unverhältnismäßig hoch bleiben. Auch könnten sich Einschränkungen bei Karrierechancen und eine veränderte Wahrnehmung im Kollegium ergeben, die sorgfältig abgewogen werden sollten.

Für verbeamtete Lehrkräfte

Die Entlassung auf eigenen Wunsch ermöglicht es Beamten, das Beamtenverhältnis freiwillig zu beenden. Ein wesentlicher Vorteil liegt in der Entscheidungsfreiheit, den Dienst eigenständig zu verlassen, wobei nach mindestens sieben Dienstjahren ein Anspruch auf Altersgeld bleibt.

Allerdings gehen der Beamtenstatus und die damit verbundenen Privilegien, wie die Pension oder die beitragsfreie Dienstunfähigkeitsversicherung, verloren. Darüber hinaus gestalten sich die Regelungen zu Pensionsansprüchen und zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oft als komplex, was eine gründliche Prüfung erfordert.

Der Austritt aus dem Lehrerberuf durch eine amtsärztlich festgestellte Dienstunfähigkeit führt zur Versetzung in den Ruhestand, was für Beamte eine finanzielle Absicherung durch ein Ruhegehalt bedeutet. Dabei bleiben wichtige Ansprüche wie Beihilfe und Pensionsberechtigungen erhalten.

Gleichzeitig kann das vorzeitige Ausscheiden psychosoziale Belastungen verursachen, da der Verlust des täglichen Kontakts mit Schülern und Kollegen oft mit Isolation und Orientierungslosigkeit einhergeht. Hinzu kommen mögliche finanzielle Einbußen, insbesondere durch Abschläge beim Ruhegehalt bei geringer Dienstzeit. Eine Rückkehr in den Schuldienst ist bei gesundheitlicher Besserung mit erheblichen bürokratischen Hürden verbunden. Zudem müssen Beamte auf Zuverdienstgrenzen achten, da diese Kürzungen des Ruhegehalts zur Folge haben können.

Die Frühpensionierung bietet verbeamteten Lehrkräften ab 55 Jahren die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen und Pensionsbezüge zu beziehen. Diese zusätzliche Lebenszeit kann für persönliche Projekte, Reisen oder ehrenamtliche Tätigkeiten genutzt werden und ermöglicht eine freiere Gestaltung des Alltags.

Allerdings führt der vorzeitige Ruhestand zu Abschlägen auf die Pensionsbezüge, was langfristig finanzielle Einbußen bedeuten kann. Zudem unterliegt die Frühpensionierung strengen Genehmigungsvoraussetzungen, die einen formellen Antrag und eine sorgfältige Planung erfordern. Diese Entscheidung sollte gut durchdacht sein, da sie finanzielle und berufliche Konsequenzen mit sich bringt. Eine rechtzeitige Beratung hilft, die individuelle Situation genau zu prüfen und die bestmögliche Wahl zu treffen.

Ein Sonderurlaub ermöglicht verbeamteten Lehrkräften eine unbezahlte Freistellung von bis zu fünf Jahren, ohne das Dienstverhältnis zu beenden. Während dieser Zeit bleiben der Beamtenstatus und damit verbundene Rechte wie Pensionsansprüche und Beihilfeleistungen erhalten. Diese Flexibilität eröffnet Raum für persönliche Projekte, Weiterbildungen oder familiäre Verpflichtungen.

Allerdings hängt die Genehmigung vom Ermessen des Dienstherrn ab und kann bei dienstlichen Belangen verweigert werden. Zudem müssen die Lebenshaltungskosten während des Sonderurlaubs eigenständig gedeckt werden, was eine solide finanzielle Planung erfordert. Längere Freistellungen können sich zudem negativ auf die späteren Pensionsansprüche auswirken, weshalb dieser Schritt gut durchdacht sein sollte.

Ein Sabbatjahr bietet Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, eine längere Auszeit für persönliche oder berufliche Weiterentwicklung zu nutzen, während das Dienstverhältnis und die soziale Absicherung erhalten bleiben. Es ermöglicht Erholung, neue Perspektiven und flexible Planung durch das Ansparmodell.

Allerdings erfordert es eine sorgfältige Vorbereitung, da finanzielle Einschränkungen und bürokratische Hürden bedacht werden müssen. Zudem kann die Abwesenheit das Kollegium belasten, und der Wiedereinstieg ins Berufsleben gestaltet sich manchmal schwierig. Trotz dieser Herausforderungen bietet ein Sabbatjahr wertvolle Chancen für Regeneration und persönliche Entwicklung.

Teilzeit ermöglicht allen Lehrkräften, Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren und im Berufsalltag verankert zu bleiben. Während sie mehr Zeit für persönliche Projekte gewinnen, sind Einkommensreduktionen und mögliche Einbußen bei  Pensionsansprüchen zu berücksichtigen. Verbeamtete Lehrkräfte profitieren im Vergleich zu Angestellten von geringeren finanziellen Nachteilen, da keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Dennoch kann die Arbeitsbelastung, insbesondere bei außerunterrichtlichen Aufgaben, unverhältnismäßig hoch bleiben, und es könnten Einschränkungen bei Karrierechancen entstehen. Diese Aspekte erfordern eine sorgfältige Abwägung, machen Teilzeit aber zu einer flexiblen Option für Entlastung oder einen schrittweisen Übergang.

Tipps zur Kündigung/ Entlassung

Gute Jobaussichten nutzen

Mach dir bewusst, dass du nach einer Kündigung nicht allein dastehst. Es gibt viele Förder- und Weiterbildungsprogramme, die dich in der Übergangsphase unterstützen können. Informiere dich beispielsweise bei der Bundesagentur für Arbeit über finanzielle Hilfen oder Umschulungen.

Offen und ehrlich kommunizieren

Sprich frühzeitig mit Schulleitung, Kolleg:innen und ggf. Eltern. Erkläre auf wertschätzende Art, warum du diesen Schritt gehst und wie du dich fühlst. Offene Gespräche sorgen dafür, dass Missverständnisse gar nicht erst entstehen, und vermitteln allen Beteiligten ein Gefühl von Klarheit und Respekt.

Übergabe achtsam gestalten

Bereite wichtige Materialien so auf, dass deine Nachfolger reibungslos starten können. Das Teilen von Unterrichtsmaterial oder Kontakten zeigt auch dem Kollegium, dass du die Schule nicht im Stich lässt. Ein fairer, respektvoller Abschied erleichtert dir selbst den letzten Arbeitstag.

Zukunftsplanung mit Vorfreude

Nimm dir bewusst Raum und Zeit, um in Ruhe über deine nächsten Schritte nachzudenken – ganz ohne Druck oder Stress, dafür mit einer Menge Vorfreude! Mit dieser Einstellung und einem professionalen Coaching kannst du alles erreichen, was du dir vornimmst!

Markus Garth  |  Lehrercoach und Berufsberater © 2025